Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Falax-Bau

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Falax-Bau , Inhaber Majd Y.M Almassri (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Bauleistungen in Berlin und Umgebung. Es gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich finden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Es gelten die Vorschriften des § 631 ff. BGB zum Werkvertrag.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gelten die Bestimmungen der VOB/B § 1 sowie § 633 BGB zur Beschaffenheit des Werkes.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß § 1 UStG.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten fällig.

4.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.4. Es gelten die Zahlungsbestimmungen der VOB/B § 16 sowie die §§ 286, 288 BGB zu Verzug und Verzugszinsen.

5. Ausführungsfristen

Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängert sich die Frist angemessen. Es gelten die Bestimmungen der VOB/B § 6 sowie § 643 BGB zum Kündigungsrecht bei unterlassener Mitwirkung.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Es gelten die Bestimmungen der VOB/B § 12 sowie § 640 BGB zur Abnahme.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Leistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern das Gesetz keine längere Frist vorsieht.

7.2. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

7.3. Es gelten die Bestimmungen der VOB/B § 13 zur Mängelhaftung sowie die §§ 634 ff. BGB zu Mängelansprüchen.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers. Es gelten die §§ 449, 950 BGB zum Eigentumsvorbehalt.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt § 38 ZPO zum Gerichtsstand.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt § 306 BGB zur Teilnichtigkeit.

10.4. Ergänzend zu diesen AGB gilt die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.

Stand: 23. Oktober 2024